Kircheneintritt/Kirchenübertritt

EINTRITT. Ein SCHRITT

Sie tragen sich mit dem Gedanken, in die evangelische Kirche einzutreten? Das ist nicht schwer, Sie sind herzlich willkommen!

Es gibt viele gute Gründe, diesen Schritt zu tun.
• Vielleicht wollen Sie die Konfession wechseln, weil Ihnen in Ihrer Kirche vieles nicht gefällt.
   Dann ist es gut, in eine Kirche einzutreten, in der vieles besser, moderner
   und menschenfreundlicher ist.
• 
Vielleicht haben Sie entdeckt, dass Glaubensfragen für Sie wichtiger werden und sie suchen eine
   spirituelle Heimat.
• Vielleicht wollen Sie Ihr Kind taufen lassen, Pate werden oder kirchlich heiraten.
• Oder Sie wollen einfach nur dazu gehören und merken, dass Ihnen etwas fehlt.

• Sie finden, dass unsere Gesellschaft Kirche braucht!?

Was auch immer Sie bewegt: Unsere Türen stehen offen für Sie. Wir ermutigen Sie, diesen Schritt zu gehen. Es wartet kein großer Verwaltungsakt auf Sie, sondern Menschen, die für Sie da sind!

Ihre Pfarrerinnen Ingrid Koschnitzke und Margarete Ruf-Schlüter

Häufig gestellte Fragen__________________________________________________________

An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die evangelische Kirche eintreten will?

Vereinbaren Sie mir der Pfarrerin oder dem Pfarrer an Ihrem Wohnort einen Termin zum Kircheneintritt. Sie können sich aber auch an eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer Ihres Vertrauens wenden oder an die nächste Kircheneintrittsstelle.

Welche Unterlagen benötige ich?

Zum Wiedereintritt benötigen Sie Ihre Taufurkunde (oder Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis.

Was ist, wenn ich noch nicht getauft bin?

Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird im Eintrittsgespräch geklärt, wie eine Vorbereitung auf die Taufe für Sie aussehen kann. Die Taufe findet dann, nach einer Vorbereitung, in einem Taufgottesdienst statt.

Und wenn ich bisher einer anderen christlichen Konfession angehört habe?

In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnortes.

Wie verläuft ein Kircheneintritt?

In einem Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer können Sie alles ansprechen, was Sie über Kirche und Gemeinde, über Glaubens- und Lebensfragen wissen wollen oder was Sie bewegt. Sie können über die Gründe Ihres Austritts ebenso sprechen wie über das, was Sie zum (Wieder)eintritt motiviert. 
Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.

Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie sich bereits in einer anderen Kirchengemeinde heimisch fühlen, können Sie gerne auch in diese eintreten. Sprechen Sie dies im Gespräch an.

Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie danach aber – sofern Sie Lohn-, Einkommens- oder Vermögenssteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig. 
Die Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% der Lohn- oder Einkommensteuer.

Mit Ihrer Kirchensteuer ermöglichen Sie, dass wir als Kirche unsere Arbeit tun können.